Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3646

Datierung: 10. Juni 1329 ?

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, B. Hauptstaatsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 154 b Nr. 9). Mit Einschnitt, wohl für Secretsiegel. Auf der Rückseite die iura archiepiscopi Mog. in Seligenstadt aufgezeichnet. - S. Mitt. des Oberhess. Gesch.-Vereins N. F. 11 (1902) S. 85 und Zeitschr. für thür. Gesch. N. F. 28 (1929) S. 363: "Dass Berthold von H. für Erzbischof B. eingetreten wäre, wissen wir von ihm nicht".

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Baldewin, Provisor in Mainz, bittet den Grafen Bertold von Henneberg, ihm 20 Behelmte zu senden.

Vollregest:

Aschaffenburg. - Erzbischof Baldewin, provisor s. Mog. sedis, bittet den Grafen Bertold von Henneberg (Hennen-) (amicum et fidelem nostrum dilectum), ihm 20 Behelmte (in armis et equis decenter expeditos) zu senden, so dass sie am Freitag nach Peter und Paul in der Nacht in Orb (Urba) mit seinen anderen Freunden bereit stünden ad procedendum nobiscum ulterius ad partes Hass(ie) ad defendendum et conservandum jura nostra et ecclesie Magunt. contra Lantgravium Hassie, weil dann (tunc) der Waffenstillstand, den er mit diesem abgeschlossen, zu Ende gehe (exspirant). Auch bittet er ihn inständig, Vorsorge zu treffen, dass nicht etwa Familiaren des Grafen in seiner Nachbarschaft (ubi precavere poteritis) oder einige von seinen Untergebenen dem Landgrafen gegen den Erzbischof dienen. Er bittet um eine Rückäußerung durch den überbringer des Briefes.

- D. Asch(affenburgi) sabbato proximo ante Viti. Rücks. Adresse: Spectabili viro Bertoldo de Hennenberg amico et fideli nostro dilecto.[a]

Fußnotenapparat:

[a] Auch im Juni 1333 und Juni 1335 war B. in Aschaffenburg. Für 1329 scheint folgende Erwägung zu sprechen: Am 8. Nov. 1328 war zwischen B. und dem Landgrafen vereinbart worden, dass König Johann von Böhmen ihren Streit schlichten solle, falls die Ratleute bis Ostern keine Einigung herbeigeführt hatten, und zwar innerhalb einer Woche [s. Reg. 2977]. Diese Frist ist unbenützt verstrichen. Am 20. Juni 1329 aber [s. Reg. 3024] verspricht Johann von Böhmen, bis zum 11. November 1329 eine Entscheidung zu treffen. Vielleicht hat er durch dieses Versprechen den Ausbruch von Feindseligkeiten hintangehalten. Freitag nach Peter und Paul fiel im Jahre 1329 auf den 30. Juni. S. auch Reg. 3047 vom 30. Okt. 1329.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3646, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8390 (Zugriff am 20.05.2024)