Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3645

Datierung: 1329 bis spätestens 1336

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop. Kassel, Sammlung Losses, mit der Überschrift: Receptio Judei in protectionem pro pensione. - Gedr.: Stengel, Nova Alamanniae 1, 174 Nr. 309.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Balduin nimmt den Juden Abraham von Kreuznachsamt Frau und Kindern für 2 Jahre in seinen Schutz.

Vollregest:

Erzbischof Baldewin nimmt den Juden Abraham von K(reuznach) (Abraham de C. Judeum) samt Frau und Kindern für 2 Jahre von nächsten Weihnachten von neuem (denuo) in seinen Schutz und gestattet ihm für 5 Pfd. Heller jährlich den Aufenthalt in seiner Stadt Bingen (Pingwen) unter Befreiung von allen Steuern und Abgaben (sturis, exactionibus et serviciis quibuscumque) an den Erzbischof. Sie sind auch nicht verpflichtet zu Zahlungen (contribuere in aliquo) an die erzb. Juden, apud quos morabuntur, und haben jederzeit das Recht, einen anderen Wohnsitz zu wählen (a nobis recedere et se recipere, ubi voluerint ... , si et quando eis placuerit), falls sie ihren Verpflichtungen gegen den Erzbischof nachgekommen sind.

- Datum et cetera.[a]

Fußnotenapparat:

[a] Wegen der Datierung s. Stengel l. c. Vorbem. St. setzt die Urkunde mit Rücksicht auf die Stellung in der Kasseler Handschrift der Sammlung Losses in die Zeit von 1329 bis ca. 1333. Ein bestimmter terminus ad quem ergibt sich aus der Erwähnung des Juden "Abraham von Bingen" in der Urkunde Baldewins vom 22. Januar 1337 [Reg. 3592]. Ob der hier genannte Jude Abraham etwa identisch ist mit dem Juden gleichen Namens, der am 6. Okt. 1333 dem Zollschreiber von Lahnstein, Anzo von Geisenheim, beigegeben wurde [s. Reg. 3334 Anm.] muss dahingestellt bleiben.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3645, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8389 (Zugriff am 20.05.2024)