Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3627

Datierung: 21. Mai 1337

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Karlsruhe, Gen.-Landesarchiv (Cop. 284 [129] fol. 12-22); die inser. Urkunde hat hier das Datum: D. Spire; Speier, Signatura Gerhardi episcopi Spirensis p. 13-50. - Gedr.: Remling, Urkb. zur Gesch. der Bischöfe von Speier 2. 1 Nr. 1 and 1, 526 Nr. 548. (Die dort mitgeteilte Bestätigung Gerhards gehört zu 2, l Nr. 1; s. Remling, Gesch. der Bischöfe zu Speier 1, 599 Anm. 2). - S. Dominicus 345 ff.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Balduin von Trier genehmigt eine zwischen ihm und dem Elekten Gerhard von Speyer und seinem Kapitel getroffene Übereinkunft vom 10. April.

Vollregest:

Trier. - Erzbischof Baldewin von Trier genehmigt die inserierte zwischen ihm und dem erwählten und bestätigten B. Gerhard von Speier, sowie dem Dekan und Kapitel von Speier getroffene Übereinkunft vom 10. April [s. Reg. 3613]. Er will, dass der Speierer Kantor Konrad und der Speierer Kanoniker Joh. de Treviris sich für die Ausführung der Vereinbarung verbürgen und sich verpflichten, dafür zu sorgen, dass bei Erledigung des Speierer Bistums die in der Urk. vom 10. April gen. 3.000 Mk. Heller alljährlich richtig bezahlt werden.

- D. Treviris a. D. 1337 die vigesimo uno mensis maii.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3627, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8371 (Zugriff am 20.05.2024)