Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3592

Datierung: 22. Januar 1337

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or: Koblenz, Erzstift Trier. Siegelschnitte; die Siegel abgefallen. Im Perg. zwei Löcher. - Reg.: Görz, Regesten S. 79; Sauer, Nass. Urkb. I, 3 S. 184 Nr. 2085; Roth, Fontes l, 1 S. 413 Nr. 9. - S. Dominicus 330 Anm. 1 (zum 21. Januar 1338).

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Baldewin zu Trier, Pfleger des Mainzer Stuhles, bestätigt, dass er einigen Trierer Juden Geld schuldet.

Vollregest:

Erzbischof Baldewin zu Trier, Pfleger des Mainzer Stuhles, erklärt, dass er von des Mainzer Stiftes wegen, "(das wir) an unser pflege und schirme han", den Trierer Juden: Jacob, Daniels Sohn; Isaak, dem Kleinen; und Aaron Wittlich (Wyt-), 29 Pfd. große Turnosen schuldet, die er für das Mainzer Stift geliehen hat, um den Johannes (?), Bürger von Mühlhausen (Mulhusen), seinen Wirt daselbst, für die Kost zu bezahlen, die er dem Stilt getan und gereicht hat; und er verspricht, ihnen die Summe an großen Turnosen oder an kleinen Gulden von Florenz (1 fl. = 1 Schilling großer Turnosen) oder anderem Gelde bis Walpurgistag zu zahlen. Er setzt sie dafür in 6 Turnosen vom Mainzer Zoll in Ehrenfels (Eren-), monatlich durch ihren Beauftragten, den Juden Abraham von Bingen, einzuziehen. Ist damit die Schuld nicht bis Walpurgistag getilgt, so sollen für jedes Pfund große Turnosen 2 Turnosen derselben Münze wochentlich "zu gesuche" [als Zins] darauf geschlagen werden (off geen), und sollen ihnen die 6 Turnosen weiter zustehen bis zur Zahlung von Schuld und Zinsen, und dann wieder weiter bis zur Tilgung einer anderen, älteren Schuld[a] von 166 Pfd. großer Turnosen und 5 Schilling und etwa aufgelaufener Zinsen. Bürgen für die 29 Pfd. sind: Dekan Johannes von Mainz; Kanonikus Conrad von Ansenbruch; Heinrich Beyer, erzb. Amtmann zu Ehrenfels (Eren-); Johannes, erzb. Schreiber zu Bingen[b]. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung sollen diese in Wesel einreiten, und sie sollen den Juden nach Zahlung der 29 Turnosen auch für die Zahlung der 166 Pfd. 5 Schilling großer Turnosen beholfen sein. Es siegeln der Erzbischof und die 4 Bürgen.

- Geg. 1337 ... mittewuche vor sente Pauls dage, als er bekeret wart.

Fußnotenapparat:

[a] s. Reg. 3566 zum 21. Oktober 1336.
[b] s. über ihn Regg. 2342, 2491.

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Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3592, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8336 (Zugriff am 20.05.2024)