Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3163

Datierung: 21. August 1331

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, Geh. Hausarch. (K 12 L 2 Nr. 2409). Grünes Siegel gut erhalten; Rand teilweise abgebrochen. - Cop. der Gegenurkunde der Pfalzgrafen, d. d. 1331 an den nehesten Mittwochen nach unser vrouwentag, als gen hymel vor, im Bald. Kesselstatt. 605. - Gedr.: Felten, Die Bulle "Ne pretereat" 2, 256 Nr. 18. - Reg.: Pfalzgrafen-Regesten Nr. 2119; Dominicus 288 (zum 22. August). - Erw.: Vogt, Reichspolitik S. 51 Anm. 2. - Vgl. Reg. 3160.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Baldewin zu Trier, Pfelger der Stifte zu Mainz und Speyer beendigt alle Kriege und Aufläufe mit den Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht.

Vollregest:

Bingen. Erzbischof Baldewin zu Trier, der Stifte zu Mainz und Speier ein Pfleger, beendigt alle Kriege und Aufläufe mit den Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht durch einen "Satz" und eine "Orsorge". Er verspricht, "durch niemandes willen" gegen die Pfalzgrafen zu handeln, wenn die "Orsorge" nicht 6 Wochen zuvor gekündigt ist. Für die Pfalzgrafen gilt dasselbe. Eingeschlossen sind in "Satz" und "Orsorge" die Erzstifter Trier und Mainz, das Bistum Speier, Graf Georg von Veldentz und die Stadt Landau (-owe), sowie alle Dienstleute und Untertanen Baldewins. Streitigkeiten zwischen den beiderseitigen Untertanen werden gütlich beigelegt. Verhilft die Gegenpartei nicht zum Recht, so dürfen die Mainzer usw. die Ubeltäter angreifen, ohne dass sie damit den Vertrag brechen; die Gegenpartei darf den Angegriffenen keinen Beistand leisten. Dieselbe Verpflichtg gehen die Mainzer gegenüber den Pfalzgrafen ein. Auf diesen "Satz" und "Orsorge" sollen Gefangenen Frist haben. Was an Brandschatzung noch vorhanden ist, soll stehen bleiben, wie es steht, "biz usgende dieser orsorge". Ein Schiedsgericht von 5 Mann (je 2 Mann und ein Obmann) soll entstehende Streitigkeiten innerhalb von 2 Monaten schlichten. Der Erzbischof gelobt auf seine fürstliche Ehre, die Verabredung fest und stet zu halten.

- Der geg. ist zu Byngen 1331 an der nesten Mittwochen nach unserer frowen tage assumpcio.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3163, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7503 (Zugriff am 06.05.2024)