Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

2696 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 95.

Otto, RggEbMz Nr. 3093

Datierung: 22. Juni 1330

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Or.: München: B. Hauptstaatsarchiv (Mainz, Erzstift f. 73 Nr. 137 a). - Reg.: Reg. Boica 6, 335.

Inhalt

Kopfregest:

Arnold von Thierbach und Otto gen. Lesche von Nagelsberg bekennen, dass sie von Johannes von Riedern und Schultheiß Gebehard von Miltenberg im Namen Balduins, Provisor, Schadenersatz erhalten haben.

Vollregest:

Arnold von Thierbach, Otto gen. Lesche von Nagelsberg (-gils- [a]) und Juta, seine (mea d. i. Ottos) Schwester, bekennen, dass sie von den Rittern Johannes von Riedern und dem Vogt von Dürn (Durn), sowie von Gebeh(ard), dem Schultheiüßen von Miltenberg, 104 Pfd. Heller am Freitag vor Johannes Baptist (= 22. Juni) im Namen Baldewins, des Provisors und Defensors des Mainzer Stuhles, empfangen haben für alle aus (ex parte) der Burg Nagelsberg für sie zu bezahlenden Schulden, sowie für alle anderen Schulden, Verluste (dampnis), Dienste und einst gemachten Versprechungen, worauf sie ein Anspruch an die Mainzer Kirche geltend machen konnten (actio competere potuit), und dass ihn Genüge geschehen sei bis auf 50 Pfd. Heller, die ihm, Arnold vorgen., im Namen derselben Kirche noch gezahlt werden müssen für einen Hengst (dextrarius) und mehrere (quamplurium) Pferde. Im übrigen verzichten sie dem Erzbischof Baldewin gegenüber auf alle bisher erhobenen Ansprüche und erklären die darüber gegebenen und vielleicht wieder aufzufindenden Briefe für ungültig. Arnold und Otto siegeln zugleich für die obgen. Jutta, die eines Siegels entbehrt.

- D. a. D. 1330 die superius annotato

Fußnotenapparat:

[a] S. Hohenloh. Urkb. 2, 294 Nr. 357 = Reg. 3056.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3093, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7433 (Zugriff am 28.04.2024)