Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3077

Datierung: 7. April 1330

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Orr.: Koblenz 1a. 1. Siegel des Ausstellers, des Grafen von Veldenz, des Gerhard von Blankenheim, des Raugrafen Georg, der Ritter Ulrich und Eberhard von dem Steine, des Ritters Ysembard von Henzenberg hängen, zum Teil verletzt, an; das der Frau und des Sohnes fehlen; 2. Siegel des Ausstellers, seiner Frau Agnes und seines Sohnes Gotfried, des Herrn Gerhard von Blankenheim, der Ritter Isembard von Henzenberg, sowie Ulrich und Eberhard von dem Steine erhalten, das des Grafen Georg (Georgie) von Veldenz stark verletzt. - Copien: Bald. 1, 500; 2, 514; 3, 244 Nr. 570. - Gedr.: Günther, Cod. dipl. Rheno-Mosell. III, 1 (1824) S. 284 Nr.160. - Reg.: Kurzgefasste Gesch. d. Wild- u. Rheingräfl. Hauses (1769) S. 25. - S. Fabricius, Erläuter. z. geschichtl. Atlas 6, 66* u. 390.
    Gegenbrief des EB.'s Baldewin, d. d. Trier 1330 an dem heiligen Osterabende. Cop. saec. XV: Coesfeld, Dhaun 1541; s. Inventare der nichtstaatl. Archive der Prov. Westfalen. Beiband I, Heft 2, 208 Nr. 166.

Inhalt

Kopfregest:

Der Wildgraf Friedrich von Kyrburg trägt  dem Erzbischof Baldewin von Trier sein auf Schadeburg bei Kempfeld gebautes neues Haus zu Lehen auf.

Vollregest:

Trier. - Der Wildgraf Friedrich (Frederich) von Kyrburg (Kirch-, Kerberg) trägt mit Willen seiner Gemahlin Agnes und seines Sohnes Godefrid dem Erzbischof Baldewin von Trier (Trere) sein auf Schadeburg bei Kempfeld (-felt) gebautes neues Haus zu Lehen auf. Die Erzbischöfe von Trier dürfen sich aus dem Haus und in ihm gegen jedermann behelfen; aus dem Hause darf ihnen kein Schaden zugefügt werden. Gegen den Willen des Erzbischofs sollen der Aussteller und seine Erben "nummer verwenden noch uzeren uz unser rechter erbeschaf". Im Falle eines Bruches sollen alle ihre Trierischen Lehen entfallen und sie selbst "truwelois, meyneidig und erlois" sein.

- Dirre Brief ist gegeben 1330 an dem heiligen Oister Avende.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3077, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7417 (Zugriff am 02.05.2024)