Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3063

Datierung: 11. Dezember 1329

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Or.: Marburg. Gleichzeitiges Affix zu dem Bündnisbrief.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Baldewin beruft einige Ratleute in den hessischen Landen.

Vollregest:

Münzenberg. - Erzbischof Baldewin erwählt zu Ratleuten: "hie obene in dem lande Ludwig(e) von Selheim, unsern man"; in dem Lande zu Hessen Steben von Haldessen; an der Werra (Wir-) Hermann(en) von Bilzingsleben (Bulzinges-); der Landgraf in entsprechender Reihenfolge: Johan(nen) Riedesel, Tylemann(en) von Elben und Hermann(en) Dieten (Dyeten), sämtlich Ritter. Obmann ist Thile von Itter. Ein Amtmann, der Bruch oder Auflauf auf Verlangen binnen 8 Tagen nicht "richtet", soll einreiten: ein Mainzer Amtmann im "Uberlande" zu Grünberg (Gron-), zu Hessen in der Stadt Homberg, an der "Wirra" zu Eschwege (Eschene-); ein hessischer zu Amöneburg (Amene-), zu Fritzlar, zu Heiligenstadt (-stad); und innerhalb 1 Monats die Sache abstellen; widrigenfalls er abgesetzt werden muss, worauf sein Herr die Sache abstellen soll.

- Des jars, tages und an der stat, als in dem grozen brieve geschrieben stat.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3063, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7403 (Zugriff am 05.05.2024)