Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
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Otto, RggEbMz Nr. 6299
Datierung: 11. Juli 1349
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
Otto, Regesten mit Verweis auf:
- Or.: Magdeburg. Siegel abgefallen.
- Cop.: Würzb., Ingrossaturbuch 4 fol. 10v und 3 fol. 307;
- München, Hauptstaatsarch, Domkap. fasc. 97 : Pap.-Cop.-Heft saec. XIV. Nr. l26).
- Gedr.: Würdtwein, Dioc. Mog. Xl p. 245; Erf. Urkb. 2, 265 Nr. 321.
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Gerlach von Mainz erteilt der Stadt Erfurt ein Privileg.
Vollregest:
Erzbischof Gerlach von Mainz erteilt der Stadt Erfurt das Privileg, dass sie ohne sein Wissen und seinem Befehl nicht mit dem Interdikt belegt werden dürfe u. dass die Bürger und Bauern an Festtagen, die hohen Feste ausgenommen, dringende und erlaubte Arbeiten verrichten dürfen.
- Datum sabbato proxima ante diem beate Margarete virginis 1349.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 6299, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5150 (Zugriff am 16.05.2024)