Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
2696 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 2496.
Otto, RggEbMz Nr. 6289
Datierung: 25. Juni 1349
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
Otto, Regesten mit Verweis auf:
- (Orth), Abhandl. von d. Frankf. Reichsmessen (1765) S. 652.
- Reg.: Böhmer-Huber, Reg. Imp. 84 Nr. 1034.
Inhalt
Kopfregest:
König Karl erlaubt der Stadt Frankfurt, die Gefälle, die sie haben, beliebig zu mindern und zu mehren und das vom Reich an das Erzstift Mainz versetzte Ungeld zu lösen.
Vollregest:
König Karl erlaubt der Stadt Frankfurt (Schöffen, Rat u. Bürgern), die Gefälle, die sie haben, beliebig zu mindern und zu mehren und das vom Reich an das Erzstift Mainz versetzte Ungeld von diesem zu lösen.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 6289, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5140 (Zugriff am 16.05.2024)