Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
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Otto, RggEbMz Nr. 6280
Datierung: 8. Juni 1349
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
Otto, Regesten mit Verweis auf:
- Gedr.: Würdtw., Subs. dipl. 2, 29 Nr. 5.
- Reg.: Böhmer-Huber, Reg. Imp. 81 Nr. 1000.
- Erw.: Wagner, Die vormal. geistl. Stifte 2, 129.
- Siehe Schrohe, Mainz in s. Bez. 126.
Inhalt
Kopfregest:
König Karl verzichtet gegenüber dem Mainzer Agnetenkloster auf sein Recht der ersten Bitte.
Vollregest:
König Karl befreit das Mainzer Agnetenkloster nach dem Vorbild seiner Vorfahren von der Verpflichtung, auf seine erste Bitte irgend eine Person als Konventualin aufnehmen zu müssen.
- Datum Mag. Vl. idus iunii.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 6280, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5131 (Zugriff am 21.05.2024)