Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 6135

Datierung: 24. Mai 1346

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

Otto, Regesten mit Verweis auf:

  • Or.: Koblenz 1 A. Großes Siegel hängt stark verletzt.
  • Cop.: Balduin. Kesselst. fol. 740.
  • Vgl. Buffen, D. Erheb. 66.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz schließt mit Erzbischof Balduins von Trier ein Bündnis.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz schließt wegen vielfacher Gunstbeweise (favores et promotiones hactenus sepius ex mera liberalitate exhibitos et impensos) Erzbischof Balduins von Trier mit diesem ein Bündnis (confederationis et unionis vinculum).

Er verspricht nichts gegen ihn zu unternehmen, sondern ihm mit Rat und Tat beizustehen, necnon eius consiliis et beneplacitis nos semper inantea conformare; kein Bündnis mit andern einzugehen, das zum Nachteil Balduins ausschlagen (redundare) könnte. Wenn Balduin auf seine Bitte ihn unterstützt, presertim pro adipiscenda et obtinenda possessione vel quasi ecclesie nostre Mog., so wird er ihm seinen dabei erlittenen Schaden ersetzen; für Schlichtung etwaiger Streitfragen wird ein Schiedsgericht vorgesehen, zu dem jeder einen Mann ernennt, die ihrerseits wieder einen Obmann ernennen. Können sie sich darüber nicht einigen, so ernennt der Erzbischof von Trier eine Person, que sibi et ecclesie nostre Mog. communiter attineat.

Es siegelt Gerlach.

- Datum Treveris 1346 die XXIV. mensis maii.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 6135, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4933 (Zugriff am 20.05.2024)