Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

2696 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 1366.

Otto, RggEbMz Nr. 5172

Datierung: 22. Juli 1344

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, B. Hauptstaatsarch. (Mainz, Domkap. fasc. 93b nr. 108). Kleines Siegel hängt verletzt an.

Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Orlamünde-Weimar, die Herren von Schwarzburg-Arnstadt und die von Hohnstein erklären, dass Erzbischof Heinrich sie in seinen Schutz genommen hat.

Vollregest:

Fridrich und Herman, Brüder von Orla(münde), der Weimar (Wi-) ist; Gunther und Heinrich, Vettern von Schwarzburg (Swarcz-), Herren zu Arnst(adt); Heinrich und Ditrich, der Hohnstein (Hon-) ist, Vettern, Grafen, erklären, daß Erzbischof Heinrich sie in seinen Schutz genommen hat und daß sie umgekehrt das Erzstift unterstützen werden, außer gegen das Reich, "des riches selbis und eygin gut, unsir man und buorchman, die uns rechtis gehorsam willen sin"; wer aber dem Stift unrecht tun sollte, gegen den wollen sie ihm beholfen sein. Die einzelnen Bestimmungen des Bündnisses sollen so festgesetzt werden, daß Graf Gunther bis zum 20. August (Dienstag nach U. Fr. assumpcien) sich zum Erzbischof begibt und von beiden Seiten je 3 Ratsleute zusammentreten. Es siegelt Graf Gunther für sich und die anderen Aussteller.

- Geg. zu Aschaffinburg an sente Marien Magdalenen tage 1344.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 5172, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13263 (Zugriff am 27.04.2024)