Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
2696 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 2305.
Otto, RggEbMz Nr. 6102
Datierung: Nach dem 2. Januar 1351
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Otto, Regesten mit Verweis auf: [Die Regestennummer ist bei Otto wohl irrtümlich mit "6120" angegeben] Auf Papierstreifen saec. XIV. ex.: München, Hauptstaatsarch. (M., Erzst. fasc. 107); s. Regg. 5553 u. 5878.
Inhalt
Kopfregest:
Anklagen gegen die Amtleute in Bischofstein.
Vollregest:
Anklagen (Impetitiones) gegen die Amtleute in Bischofstein (Steyn). Sie haben sich verfehlt gegen die durch Urk. v. 2. Jan. 1351 [Reg. 5877] übernommenen Verpflichtungen: 1. die Leute im Gericht zu schützen - das haben sie oder die, denen sie die Burg übergeben haben, nicht gehalten, sondern "groß u. grobelich obirfaren an geistl. u. weltl. leuten". 2. Keinen neuen Krieg anzufangen. - Dem zuwider haben sie uns großen verderbl. Krieg zugezogen an Schlössern u. Landen, an Fürsten, Herren, Rittern u. Knechten, u. uns an uns. Schlössern dort u. Landen um 1000 "marg mee oder mynner zu berechene" geschadet, an "anderme unserm lande" "off 1500 marg mee oder mynner zcuo guder rechenunge". 3. Den Wald zu bewahren. - Sie haben Wald verkauft u. verwüstet; das schadet uns 1000 "marg usw.". 4. Keine Weiterverpfändung vorzunehmen. - Sie haben "unser" Schloß, Land u. Leute "uzgesaczt", ohne daß das Stift bewahrt blieb. 5. Treue gegen M. zu zeigen. - Sie haben uns u. die Unseren nicht "bewarit an sune, fridde u. virbuntnisze" u. damit um etwa 1000 "marg" geschädigt. "It. get dirre artikel off herrn Bertold u. H. Johan v. Wizzingerode, als verre sie nicht brengen, daz die andern, die sie dar ane gesaczt haben, ir briefe, truwe u. eyde darobir gegeben u. getan haben, als sie uns vor getan haben .. u. schadet uns daz tusend marc usw."
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 6102, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/12828 (Zugriff am 20.05.2024)