Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 2893

Datierung: 11. Februar 1328

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Registriert: Rom (Reg. Vat. t. 114, II. f. 172V nr. 1688). - Reg.: v. Löher, Archival. Zeitschr. 6 (1881), 223 nr. 541; Preger-Reinkens, Verträge 147 nr. 412.

Inhalt

Vollregest:

Papst Johann XXII. an die Bürgermeister, Schöffen, Ratsmannen und die Gesamtheit der Stadt Mainz: Er hat vernommen, daß der Mainzer Erzbischof, da er selbst nach Mainz zu kommen verhindert war, den Augustinereremiten Ulricha[a] und einige andere dorthin gesandt hat, um die päpstlichen Prozesse gegen Ludwig den Bayern zu verkündigen, daß dann aber, als Ulrich auf Geheiß des Erzbischofs in der Domkirche während der Messe vor dem Klerus und zahlreich versammeltem Volke diese Prozesse veröffentlichte und anfing, sie in der Volkssprache zu erklären, einige Hörer2 einen furchtbaren Lärm machten und durch den Ruf: "Was warten wir noch, ergreifen wir den elenden Mönch und werfen wir ihn in den Rhein," ihn zwangen, zuerst an den Altar, dann in die Sakristei und endlich verkleidet (vestibus virgatis) aus der Stadt zu flüchten. Der Papst ist auf das höchste überrascht, daß dies bei so frommen Söhnen der Kirche, wie es die Mainzer sind, hat vorkommen können; er ermahnt sie für diese schrecklichen Schandtaten unverzüglich Genugtuung zu leisten, damit er sich nicht genötigt sehe, gegen die Übeltäter vorzugehen.
- Non absque admiratione.

- D. Avinione III. id. Febr. pont. anno XII.

Fußnotenapparat:

[a] Ulrich von Lenzburg, Beichtvater des Mathias. [b] nonnulli tam populares quam alii de universitate civitatis.

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Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2893, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20922 (Zugriff am 15.05.2024)