Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 2209

Datierung: 1319-1320 (?)

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Formel in einem jetzt in London befindlichen Formelbuch aus Nürnberg f. 97V. - Erw.: Levison, Neues Archiv 32 (1907), 438.
    Ein Abt Theoderich kommt, wie Levison schon festgestellt hat, in den Jahren 1299-1317 in Seligenstadt vor.
    Von den anderen Urkunden des Formelbuches seien an dieser Stelle noch zwei erwähnt: Ein [vom Papst als] Richter [bestellter Erzbischof von Mainz?] ersucht die Bischöfe von Straßburg, Speyer und Worms und ihre Offizialen, den Provinzial der Klöster eines Ordens und seine Brüder, wenn sie in einer Ordensangelegenheit durch ihre Diözesen reisen, freundlich auf Verlangen zu fördern (pro reverentia nostra; dieser Ausdruck scheint dagegen zu sprechen, daß ein Stuhlrichter die Urkunde ausgestellt hat). Venerabilibus - requisiti. (f. 110V).
    Ein "H. dei gratia" gestattet den Juden zu Erfurt, daß sie nicht vor Richter außerhalb Erfurts gezogen werden sollen, und setzt ihnen bestimmte Richter, die allein für ihre Prozesse zuständig sein sollen. - Vobis iudeis - ad annum. (f. 112). Erw. Levison l. c. 439.

Inhalt

Vollregest:

Das Kapitel des Benediktinerklosters Seligenstadt (SelgenÌ"), Mainzer Diözese, bittet den Erzbischof, die Wahl des Priors Th. zum Nachfolger des verstorbenen Abtes Theoderich zu bestätigen; die Wahl ist ordnungsmäßig vorgenommen worden; Bruder C. hat als Scrutator gewirkt und die erste Stimme abgegeben.
- Noverit - premissorum.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2209, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20214 (Zugriff am 15.05.2024)