Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0841

Datierung: 23. Oktober 1304

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Würzburg (Lib. cam. 2 nr. 118). - Gedr.: v. Gudenus, Cod. dipl. 3, 21.

Inhalt

Vollregest:

Das Stiftskapitel von Aschaffenburg und die Bürger der Stadt beendigen ihre Streitigkeiten auf Grund eines Schiedspruches, in dem u. a. bestimmt wird, daß die Bürger sich eidlich verpflichten müssen, das Gut des Stifts in Zukunft nicht zu verletzen noch sich dort eine Jurisdiktion anzumaßen, gegen den Willen des Kapitels die Glocken nicht zu läuten, keinen Spruch gegen irgend einen Kleriker zu verkünden (sententiam promulgare), und überhaupt gegen die Freiheit der Aschaffenburger Kirche weder selbst noch durch ihr Gericht etwas zu unternehmen, wenn sie nicht durch den Mainzer Erzbischof dazu veranlaßt werden.

- A. 1304 in crast. b. Severi episc.

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Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0841, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18749 (Zugriff am 14.05.2024)