Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0265

Datierung: 24. Juni 1292

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Den Johannistag, der für die Krönung schon am 29. Mai vorgesehen war (s. Urkunde König Adolfs für Erzbischof Siegfried, Mon. Germ., Constitutiones 3, 466 nr. 479), geben an: Cronica S. Petri Erford. (Script. rer. Germ. 304), die sächs. Weltchronik (Mon. Germ., Deutsche Chroniken 2, 305) und Levold von Northof (ed. Tross 120). Nur die Ann. Osterhov. (Mon. Germ. SS. 17, 550) geben das Pfingstfest (25. Mai) als Datum an, und irren sich auch darin, daß der Mainzer Erzbischof die Krönung vollzogen habe, was diesem gar nicht zustand. Die Anwesenheit Gerhards ergibt sich aus Reg. 269 f. - Das Bedenken Böhmers (Reg. Imp. VI. S. 161) gegen die Datierung der Quellen, wurde von Ennen (Die Wahl des Königs Adolf 39) mit Recht zurückgewiesen. Die Zufügung von "in sollempnitate coronationis nostre" in zwei Urkunden vom 1. Juli (s. Reg. 269 f.), muß sich nicht auf die Feier, kann sich vielmehr sehr wohl auf die länger dauernden Feierlichkeiten beziehen. Wenn der Zusatz bei den Urkunden Adolfs vom 30. Juni fehlt, so beweist das nichts dagegen, denn er fehlt auch bei der dritten Urkunde vom 1. Juli (s. Reg. 268), ist also wohl nur gebraucht worden, um in den beiden Privilegien für Aachen die Bedeutung des für diese Stadt besonders wichtigen Aktes hervorzuheben. - Schrohe (Niederrhein. Annalen 68 (1899), 76 ff.) glaubt, der Herzog von Brabant habe dem König die Tore Aachens erst am 30. Juni geöffnet nach Erfüllung gewisser gegen Siegfried von Köln sich richtender Bedingungen

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Gerhard ist anwesend bei König Adolfs Krönung durch Erzbischof Siegfried von Köln.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0265, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18100 (Zugriff am 19.05.2024)