Vogt, Regesten

2974 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 259.

Vogt, RggEbMz Nr. 0258

Datierung: 5. Mai 1292

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Siehe Angaben im Regest.

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Gerhard wählt in der Dominikanerkirche zu Frankfurt den Grafen Adolf von Nassau zum römischen König.

Das Datum ist durch die Urkunde Gerhards vom 10. Mai (s. Reg. 260) gesichert; von den Chroniken gibt nur die Continuatio V. zu dem Chronicon Gilberti (Mon. Germ. SS. 24, 139) den 5. Mai an.
Den 1. Mai haben Cont. Florian. (Mon. Germ. SS. 9, 749), Ann. Frisacens. (e. l. 24, 66), Chron. eccles. Wimpinens. (e. l. 30, 1, 671), (Ann. breves Wormat., e. l. 17, 78: circa festum Walpurgis 1293); den 2. Mai: Ann. Seldentalenses (Böhmer, Fontes 3, 529);
Den 3. Mai: Cronicae minoris Contin. VII. (Mon. Germ. SS. 30, 1, 719), Ann. Osterhov. (e. l. 17, 550), (Ann. Colmar. maiores e. l. 17, 219: circa invent. crucis);
Den 6. Mai: Cron. S. Petri Erford. (e. l. 30, 1, 426 u. Script. rer. Germ. 304), Sächs. Weltchronik (Mon. Germ., Deutsche Chron. 2, 305), Ann. Ellenhardi (Mon. Germ. SS. 17, 103), Notae histor. Argent. (Böhmer, Fontes 3, 116);
Den 7. Mai (1293): Ann. Mogunt. (Mon. Germ. SS. 17, 3); den 8. Mai (in octava apost. Philippi et Jacobi, doch kann das gleich »innerhalb der Oktave«, also zwischen 1. u. 8. Mai sein): Hermanni Altahens. Contin. III. (e. l. 24, 54).

Die Übertragung der Wahlstimmen auf einen Kurfürsten entspricht dem 1273 und 1298 geübten Brauch; daß man auch 1292 so verfuhr und daß Erzbischof Gerhard im Namen aller Kurfürsten die Wahl verkündete, wird außer von der österr. Reimchronik (Mon. Germ., Deutsche Chron. V, 2 S. 793 Cap. 547) und der Königssaaler Chronik (ed. Loserth S. 121) auch von dem Chron. Colmar. (Mon. Germ. SS. 17, 257) berichtet: Maguntinus elegit, consentiunt reliqui; (entsprechend haben die Ann. Osterhov. l. c.: A. per votum compromissi electus est;) dagegen erklärt Gerhard in seiner Urkunde vom 10. Mai nur, daß er, nachdem ihm die böhmische Stimme übertragen worden war, in seinem und des Böhmenkönigs Namen den Grafen zum König gewählt habe.
An sich ganz unwahrscheinlich und mit den anderen Nachrichten nicht vereinbar, ist die Erzählung der österreich. Reimchronik und der Königssaaler Chronik (l. c.), daß Gerhard die ihm von den anderen Kurfürsten übertragene Vollmacht gegen deren Willen verwandt habe.
Nach der Fürstenfelder Chronik (Böhmer, Fontes 1, 17) erschienen die Anhänger Adolfs mit Waffengewalt.

Darüber, ob Erzbischof Gerhard oder Erzbischof Siegfried von Köln die Wähler auf den Grafen von Nassau zuerst hingewiesen habe, gehen die chronikalischen Nachrichten auseinander.
Die Chron. S. Petri Erford. (l. c. 432 bezw. 317) sagt von Gerhard, dem consanguineus Adolfs, daß er diesen ad regem regnique dignitatem exaltaverat, und Siegfried von Ballenhausen (Mon. Germ. SS. 25, 711) schreibt: Electus est Adolfus ... archiepiscopo Moguntino Gerhardo alios principes ad eiusmodi electionis consensum attrahente;
Dagegen führt die österreich. Reimchronik, so zornig sie auch im übrigen Gerhards, als des falschen Wolfes, des Bischof Kergel, des Glisenaere, gedenkt, die Initiative auf Erzbischof Siegfried zurück (l. c. S. 775 Cap. 525) und auch die Chronik des Levold von Northof (ed. Tross 120) berichtet, daß die Wahl vollzogen wurde: procurante hoc precipue archiepiscopo Coloniensi Sifrido. Die Versprechungen, die Adolf vor seiner Wahl dem Kölner machte, sind erhalten, aber die für Erzbischof Gerhard nicht, so daß es nicht möglich ist, hieraus festzustellen, welcher der beiden Kurfürsten mit Adolf zuerst handelseinig geworden ist. Die Verwandtschaft zwischen Adolf und Gerhard war recht weitläufig. (Der Vetter des Erzbischofs, also der Bruder Erzbischof Werners, Gerhard von Eppenstein, war mit Elisabeth von Nassau vermählt, einer Schwester von Adolfs Vater Walram, s. Schliephake, Gesch. von Nassau 2, 128). Dagegen waren die Dienste, die der Graf dem Kölner Erzbischof in dessen Kämpfen geleistet hatte, sehr erheblich (s. Ennen, Wahl des Königs Adolf 20 ff.), und Adolf dankte später dem Erzbischof Siegfried als dem, der ihn primo et principaliter in regem Romanorum promoverit (Mon. Germ., Constitutiones 3, 467 nr. 479). Erzbischof Siegfried gebührt also wohl das Verdienst, wenn es ein solches ist, die Kandidatur Adolfs zuerst empfohlen zu haben.

In den weiteren Verhandlungen trat dann Erzbischof Gerhard als Erzkanzler in den Vordergrund, und wenn die Solidarität der rheinischen Erzbischöfe, die zuletzt in dem Vertrag vom 10. März 1290 bekräftigt worden war (s. Reg. 128), zum Auschluß von Trier führte, so hat Gerhard den den Habsburgern verfeindeten Böhmenkönig (s. Reg. 260) und damit, gemäß dessen Verträgen mit Brandenburg und Sachsen (s. Reg. 244, Anm. 1), auch diese Stimmen für Adolf gewonnen. Der Pfalzgraf fügte sich erst in den letzten Tagen; er hatte bis dahin an der Kandidatur Herzog Albrechts von Österreich festgehalten, vgl. Gräbner, Böhmische Politik 67.

Für die Nachricht von Verhandlungen Gerhards mit Herzog Albrecht (s. Johann von Viktring, Böhmer, Fontes 1, 330) spricht die Anwesenheit Eberhards von Katzenelnbogen und Gerlachs von Breuberg im März 1292 bei dem Herzog (vgl. Böhmer, Reg. Imp. VI. S. 488); daß aber in diesem Zeitpunkt noch über eine Wahl Albrechts verhandelt wurde, ist mindestens unwahrscheinlich (vgl. darüber: Lorenz, Wiener Sitzungsberichte 55 (1867), 212 und Busson, e. l. 114 (1882), 9).
Hat etwa Gerhard, wie er es nach der Wahl tat (s. Reg. 263, Anm. 1), so auch schon vorher den Herzog zum Verzicht auf seine Ansprüche zu bewegen gesucht?

Was die Kurfürsten veranlaßte, den kleinen Grafen, den »Burgmann von Kaub", statt eines Mächtigeren zu wählen, hat schon der Fürstenfelder Mönch (l. c.) klar erkannt: Sperabant eum magis eis mitiorem fieri et in suis agendis tractabiliorem.

Vgl. zu der Wahl - außer den schon einzeln angeführten Werken - u. a.: Böhmer, Reg. Imp. VI. S. 156 ff.; Droysen, Albrechts I. Bemühungen um die Nachfolge; Preger, Albrecht von Österreich und Adolf von Nassan; Schmidt, Die Wahl des Grafen Adolf von Nassau; v. d. Ropp in der Allg. Deutschen Biogr. 8, 744; Heymach 25 ff.; Dopsch in Mitteil. des Inst. f. österr. Gesch. 22 (1900), 600.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0258, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18093 (Zugriff am 19.05.2024)