Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0253

Datierung: 6. März 1292

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Inser. in die Urkunde der beiden Beauftragten vom 22. März 1292, in welcher berichtet wird, daß das Johannisstift gehorsam dem Mandat den Johannes als Kanoniker aufgenommen hat und ihm nach dem Tode des Kantors Friedrich die Einkünfte des Kanonikats völlig (integre) zukommen lassen will; da sich Johannes damit zufrieden gab, haben die beiden Bevollmächtigten diese Regelung gutgeheißen. - Or.: Darmstadt (Mainz, S. Johannisstift). Siegel der Aussteller und des Kapitels von S. Johannes fehlen. - Abschrift Bodmanns: München, Reichsarchiv (Habel I, 300).

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof G[erhard] beauftragt den Domkanoniker Propst Engilbert von Jechaburg und den Scholaster [Heinrich] von S. Stefan zu Mainz, das Kanonikat im S. Johannisstift zu Mainz, das durch den Tod des Mainzer Vikars Heinrich von Merxheim (Merckis-) erledigt und von dem Erzbischof neu zu besetzen ist, dem Kleriker Johann gen. Heremita zu übergeben und dafür zu sorgen, daß das Kapitel von S. Johann ihn als Mitkanoniker aufnimmt.

- D. apud Novam domum 1292 pridie non. Mart.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0253, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18088 (Zugriff am 19.05.2024)