Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0203

Datierung: 19. März 1291

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Cop. saec. XV.: Erfurt, Stadtarchiv (Grünes Buch f. 72V). - Gedr.: v. Gudenus, Cod. dipl. 1, 884; Beyer, Erfurter Ukb. 1, 284 nr. 418.
    Als Inserat in der Urkunde vom 16. Okt. 1294 teilweise gedr.: v. Falckenstein, Historie von Erfurt 167, mit dem Datum 20. März (XIII. kal. Apr.) 1291 und einer Siegelankündigung, die versehentlich aus der im vorigen Regest genannten Urkunde des Rates genommen zu sein scheint.
    Aus einem "geschriebenen Erfurtischen Chronico" entnimmt v. Falckenstein 163 die Nachricht, daß Erzbischof Gerhard i. J. 1291 auf Bitten der Erfurter Bürger ihnen eine Mühlengerechtigkeit überließ, auch die jährliche Abhaltung des Wassergerichts durch die 13 Mühlherren an der großen Gera unter dem Vorsitz des Schultheißen auf dem Fischmarkt vor dem Haus zur Tafel gestattete, sowie die Errichtung eines Wassermeisteramts über alle 23 Mühlen an der Gera. - Wie Michelsen, Rechtsdenkmäler 2, 106 Anm., wohl mit Recht vermutet, geht diese falsche Nachricht auf das bei Michelsen S. 120 gedruckte Schultheißenurteil zurück.

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Gerhard und das Domkapitel wiederholen die voranstehende Urkunde unter Zufügung der vom Rat von Erfurt verlangten ausdrücklichen Zustimmung und Besiegelung durch das Domkapitel (genannt: Dekan Gebhard und Scholaster Emmerich).

- D. XIV. kal. Apr. 1291.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0203, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18038 (Zugriff am 07.05.2024)