Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0133

Datierung: 30. April 1290

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Or.: Frankfurt (Karmeliterprovinz). Siegel Gerhards hat nicht gehangen. Rest des Siegels des Frankfurter Bartholomäusstifts; ein zweites Siegel ist abgefallen. - Gedr.: Koch, Karmelitenklöster 174. - Erw.: Joannis, Rerum Mogunt. 2, 839.

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Gerhard erlaubt den Priestern des Karmeliterordens in der Mainzer Diözese zu predigen, mit Zustimmung der zuständigen Plebane und Prälaten Beichte zu hören, Strafen aufzuerlegen und Absolution zu erteilen, gemäß der von dem Orden bei dem päpstlichen Stuhl erlangten Indulte; er gewährt denen, die ihre Predigt hören oder an bestimmten Festtagen in ihren Kirchen beten, 40 Tage Ablaß und bestätigt jede andere Indulgenz, die den Brüdern zur Unterstützung (in vestre paupertatis subsidium) von Erzbischöfen und Bischöfen erteilt worden ist.

- D. in Aschifenburg (!) 1290 dominica qua cantatur Cantate.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0133, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17968 (Zugriff am 01.05.2024)