Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 172v [01]
Datierung: 5. Mai 1400
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johan von Mainz und Landgraf Friedrich von Thüringen befreien die Stadt Eschwege von Zoll- und Geleitsgeldern.
Vollregest:
Erzbischof Johan von Mainz und Landgraf Friedrich von Thüringen (Doringen), Markgraf zu Meißen (Missen) gewähren eingedenk der treuen Dienste, die Ratsmeister, Ratsleute und die Gemeinde der Stadt Eschwege (Eschinwege) ihnen geleistet haben und künftig leisten sollen, kraft dieser Urkunde die Freiheit und Gnade, dass sie künftig wie andere Städte der Aussteller keine Geleits- und Zollgelder in den herrschaftlichen Landen geben müssen. Die Zöllner erhalten entsprechende Anweisung.
Wenn die Ratsmeister und Ratsleute einen neuen Rat wählen wollen, sollen sie, wie das Gewohnheit ist, dies mit Rat der herrschaftlichen Vögte (voyten), die den Rat dann für die beiden Fürsten bestätigen müssen.
Die Fürsten wollen auch einen gemeinsamen Schultheißen in Eschwege ernennen, der ihnen beiden gewarten und die herrschaftlichen Gelder vereinnahmen und aufteilen soll.
Die Aussteller kündigen ihre Siegel an.
- 1400 feria quarta post Inventionem sancte Crucis.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Meißen: Friedrich von (Nennung)
Körperschaften
- Meißen : Markgrafen von (Nennung)
- Thüringen : Landgrafen von (Nennung)
- Eschwege : Ortsverwaltung [Eschwege] (Empfänger)
- Eschwege : Schultheißen (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 172v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4467 (Zugriff am 16.05.2024)