Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 125 [01]

Datierung: 17. März 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz macht Lamprecht Hase zu seinem Burgmann auf Burg Schöneberg.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die sein »lieber Getreuer« Lamprecht Hase und dessen Altvorderen ihm und dem Stift Mainz bisher geleistet haben und Lamprecht auch künftig noch leisten soll.

Deshalb und aus besonderer Gnade macht der Erzbischof kraft dieser Urkunde Lamprecht und dessen Leibeslehnserben zum Burgmann auf Schöneberg (Schonenberg) bei Hofgeismar (Geißmar).

Als Burglehen erhält er eine jährliche, an Weihnachten auszuzahlende, Gülte in Höhe von 10 Gulden Geld aus dem Amt Hofgeismar und Schöneberg verschrieben. Die dortigen Amtleute sollen Lamprecht als Stiftsburgmann schützen und schirmen. Mainz kann die Jahresgülte jederzeit mit der Zahlung von 100 Gulden ablösen. Lamprecht und seine Erben müssen dann 10 Gulden auf Eigengut, das in der Nähe anderer erzbischöflicher Besitzungen liegen muss, aufgeben und dem Stift Mainz als Burglehen auftragen. Dieses Burglehen ist dann mit truwen eiden seßen vnd dinsten zu verdienen, wie es Burglehenrecht und Gewohnheit besagen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Fritzlarie feria secunda post Dominicam Judica ... [13]99.

Es wurde ein Revers in der gleichen Form ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 125 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4253 (Zugriff am 26.04.2024)