Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 081v [02]
Datierung: 2. Oktober 1398
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johan von Mainz einigt sich mit Heinrich Bremen über die Vergütung der Auslagen, die Heinrich im erzbischöflichen Dienst entstanden sind.
Vollregest:
Erzbischof Johan von Mainz ist mit Heinrich Bremen bezüglich aller Schulden, Kosten, Zinsen, Verluste, Aufwendungen für Zehrung, Hengste und Pferde, auch verlorene Pferde und aller anderen Forderungen gänzlich übereingekommen, die Heinrich seit den Tagen der erzbischöflichen Amtsvorgänger bis auf den heutigen Tag an Erzbischof und Stift stellen kann.
Der Erzbischof bleibt ihm 93 Gulden schuldig, die er zur Hälfte kommende Weihnachten und zur Hälfte in den folgenden Ostertagen bezahlen will.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an
- Datum Solme feria quarta post diem beati Michaeli archangeli ... 1398.
Es wurde in der gewohnten Form ein Revers ausgestellt.
Am selben Tag gab der Erzbischof dem Ulrich von Neuenstein (Nuwenstein) in der gleichen Form eine Urkunde über 40 Florentiner Gulden, zahlbar an den gleichen Festtagen wie oben beschrieben.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Breme: Heinrich (Empfänger)
- Neuenstein: Ulrich von (Empfänger)
Ortsindex
- Solme [Neckarsulm] : Stadt (Ausstellungsort)
- Florenz : Florentiner Gulden (Lokale Währung)
Körperschaften
- Neuenstein [Hohenlohe] : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 081v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4204 (Zugriff am 29.04.2024)