Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 065v [01]
Datierung: Zwischen 1. Mai und 29. September 1398
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Bertolt von Netra erhält ein Burglehen für den Rusteberg.
Vollregest:
Bertold von Netra (Neter) bekennt, dass sein "lieber gnädiger Herr" Erzbischof Johan von Mainz (Mencze) ihm und seinen Leibeslehnserben aus besonderer Gnade 5 Mark Geld, Heiligenstadter (Heilgensteder) Währung auf seinem Vorwerk zu Erfurt (Erffurte) verschrieben hat. Ebenso erhält er zu Burglehen einen Burgsitz (burgseß) auf dem Schloss Rusteberg.
Das Geld wird zur Hälfte am kommenden St. Michaelstag [29. September] ausgeezahlt, die andere Hälfte am Walpurgistag [1. Mai] danach. Bertold wird das Burglehen mit seßen globden eiden truwen vnde dinsten verdienen.
Bertold kündigt sein Siegel an.
- Datum [a]
Bertold (Berthold) Peter [!] wurde ein Reversbrief gegeben.
Fußnotenapparat:
[a] Die Einordnung in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuches.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Empfänger)
- Netra: Bertold von (Aussteller)
Ortsindex
- Erfurt - Vorwerk : Erfurt - Vorwerk (Nennung)
- Rusteberg : Burg (Nennung)
- Heiligenstadt : Stadt (Lokale Währung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 065v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4154 (Zugriff am 16.05.2024)