Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 018 [01]
Datierung: 4. Januar 1398
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann II. von Mainz bestätigt die Privilegien der Stadt Seligenstadt.
Vollregest:
- Privilegium opidi Selgenstat.
[Erzbischof] Johann [II.] [von Mainz] anerkennt die "sundirliche gunst und fruntschafft", die ihn und sein Stift mit den "erbarn, wisen luden", den Bürgermeistern, Schöffen und Bürgern seiner Stadt Seligenstadt (Seligenstat) verbindet. Kraft dieser Urkunde bestätigt er den Seligenstädtern deshalb sämtliche Rechten und Freiheiten (gnade und friheid), die seine Amtsvorgänger im Stift Mainz (vorfarin Erczbischoffe zu mencze) und das Domkapitel (unß capitel) ihnen bisher gewährt haben.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Uff den nesten Fritag vor dem zwelfften tage des jares als man zalte nach Christ geburt dryzehen hundert und dan noch im dem acht und nunczigisten jare.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
Ortsindex
- Seligenstadt : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Seligenstadt : Stadtverwaltung (Empfänger)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 018 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3634 (Zugriff am 26.04.2024)