Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 290 [03]

Datierung: 1422

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 13 fol. 290 [03]

Inhalt

Kopfregest:

Henne vom Stein und Henne von Rulhusen bekennen öffentlich mit diesem Brief, dass sie den rechten Hauptbrief [b] unverletzt und unversehrt angesehen und angehört haben, der, wie sie beeiden, von Wort zu Wort, von Punkt zu Punkt hier inseriert ist.

Sie kündigen beide ihre Siegel an.

- Anno etc. xxii.[a]

Fußnotenapparat:

[a] Der Eintrag ist fol. 291v erneut wiedergegeben.
[b] Siehe die Einigung zwischen Erzbischof Johann von Mainz und Graf Johann von Nassau vom 24. April 1410 und vom 25. Januar 1422.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 290 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25813 (Zugriff am 16.05.2024)