Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 290 [03]
Datierung: 1422
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
MIB 13 fol. 290 [03]
Inhalt
Kopfregest:
Henne vom Stein und Henne von Rulhusen bekennen öffentlich mit diesem Brief, dass sie den rechten Hauptbrief [b] unverletzt und unversehrt angesehen und angehört haben, der, wie sie beeiden, von Wort zu Wort, von Punkt zu Punkt hier inseriert ist.
Sie kündigen beide ihre Siegel an.
- Anno etc. xxii.[a]
Fußnotenapparat:
[a] Der Eintrag ist fol. 291v erneut wiedergegeben.
[b] Siehe die Einigung zwischen Erzbischof Johann von Mainz und Graf Johann von Nassau vom 24. April 1410 und vom 25. Januar 1422.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Stein: Henne vom (Aussteller)
- Rulhusen: Henne von (Aussteller)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 290 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25813 (Zugriff am 19.05.2024)