Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 257 [02]

Datierung: 1402

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 12 fol. 257 [02]

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann II. von Mainz weist Ulrich von Kronberg eine Gülte an.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die Ulrich von Kronberg (Cronenberg), Domherr in Mainz, sein »lieber Andächtiger«, ihm, seinen Amtsvorgängern und dem Stift Mainz (Mentze) geleistet hat und künftig noch leisten soll.

Deshalb und aus besonderer Gnade weist er ihm kraft dieser Urkunde zu Sture vnd hulffe der Propstei zu St. Viktor außerhalb Mainz 10 Jahre lang jährlich 50 Gulden Geld vom Zoll Ehrenfels (Erenfels) an. Da von diesen 10 Jahren bereits zwei Jahre vergangen sind, weist der Erzbischof seinen Zollschreiber Degenhard [von Weiler] an, in den kommenden acht Jahren jeweils am St. Michelstag [29. September], dem Ulrich 50 Gulden ohne Abzug auszubezahlen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 257 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25801 (Zugriff am 17.05.2024)