Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 288v [03]
Datierung: 31. Dezember 1402
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
MIB 13 fol. 288v [03]
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann II. von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Graf Heinrich von Waldeck.
Vollregest:
Erzbischof Johann von Mainz ist mit dem Edelherrn Heinrich Graf zu Waldeck (Waldecke), seinem »lieben Schwager und Getreuen« gütlich übereingekommen bezüglich aller Forderungen, die ihm, seinen Helfern und Mitreitern im vergangenen Krieg gegen Landgraf Herman von Hessen und dessen Helfer im Zuge der Hilfe für den Erzbischof entstanden sind.
Diesbezüglich ist der Erzbischof ihm noch 1.000 Gulden schuldig, da Heinrich das Schloss Wildungen von den Herren von Hanstein lösen sollte.
Der Erzbischof ist ihm alles in allem 5.000 rheinische (Rinscher) Gulden schuldig, die er in fünf Raten zurückzahlen will, nämlich 1.000 Gulden uff den großen Sontag den ersten in der fasten den man in latein Invocavit [4. März 1403] nennt, 1.000 Gulden am Frauentag Assumptio [15. August], 1.000 Gulden zu Weihnachten, Ostern danach weitere 1.000 Gulden und die restlichen 1.000 Gulden am Frauentag Assumptio 1404.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum Eltevil ipsa die beati Silvestri confessoris ... 1402.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Waldeck: Heinrich von (Empfänger)
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Hessen: Hermann von (Nennung)
Ortsindex
- Wildungen : Schloss (Nennung)
- Rhein : Währungsgebiet (Rhein) (Nennung)
- Eltville : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Hanstein : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 288v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25798 (Zugriff am 19.05.2024)