Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 288 [01]

Datierung: 19. Dezember 1402

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 13 fol. 288 [01]

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Wilhelm Graf zu Wied und Gerlach von Wied, Herr zu Isenburg. einigen nsich mitErzbischof Johann von Mainz.

Vollregest:

Wilhelm Graf zu Wied (Widde), Propst zu Aachen (Aiche) und Gerlach von Wied, Herr zu Isenburg bekennen für sich und ihre Erben, dass sie sich mit Erzbischof Johann von Mainz, ihrem »lieben gnädigen Herrn«, geeinigt haben bezüglich aller Forderungen, die ihnen bis auf den heutigen im Dienst für ihn bzw. das Stift in diesem Krieg gegen den Landgrafen Hermann von Hessen und seine Helfer entstanden sind.

Der Erzbischof ist ihnen 1.100 Goldgulden schuldig geblieben.Dafür hat er sie in zwei ledige Turnosen am Zoll Lahnstein (Lanstein) gesetzt. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden.

Sie werden auf Abschlag das dort eingehende Geld so lange einnehmen, bis die Schuld abgetragen ist. Damit sind ihre Forderungen gänzlich abgegolten.

Nach erfolgter Bezahlung wird diese Urkunde ungültig und muss an den Erzbischof zurückgegeben werden. Sie werden dann die vollständige Zahlung dem Erzbischof schriftlich bestätigen.

Über jede Auszahlung müssen sie dem Zollschreiber eine besiegelte Quittung geben.
Die Aussteller kündigen ihre Siegel an.
- Datum Lanstein ut supra [Lanstein feria tertia ante diem beati Thome apostoli ... 1402].

In gleicher Form gaben Salentin (Sallentin) von Isenburg der ältere und dessen Sohn Salentin einen Reversbrief über 1.100 Gulden.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 288 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25795 (Zugriff am 16.05.2024)