Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 287v [01]

Datierung: 19. Dezember 1402

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 13 fol. 287v [01]

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann verleiht Salentin von Isenburg ein Burglehen zu LAhnstein.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die der Edelherr Salentin (Selletin) der alte, Herr zu Isenburg (Jsenburg), sein »lieber Neffe und Getreue« ihm und dem Stift Mainz bisher geleistet hat und künftig leisen soll.

Deshalb und aus besonderer Gnade hat er dem Salentin kraft dieser Urkunde als Burglehen zu Lahnstein (Lanstein) eine Jahresgülte in Höhe von 20 Gulden verschrieben und geliehen, die jeweils am Martinstag [11. November] auf dem Zoll Lahnstein zu zahlen sind.

Der Erzbischof gebietet dem Zollschreiber Peter bzw. dessen Amtsnachfolger, das Geld entsprechend auzuzahlen. Salentin hat den Lehnseid geleistet und geschworen, treu und hold zu sein und das Burglehen mit truwen eiden seßen vnd dinsten zu verdienen, wie Lehnsrecht und Gewohnheit dies besagen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Lanstein feria tertia ante diem beati Thome apostoli ... 1402.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 287v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25793 (Zugriff am 16.05.2024)