Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 283v [01]

Datierung: 11. November 1402

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 13 fol. 283v [01]

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Friedrich von Reifenberg bestätigt das Verfahren zum Erhalt der ihm von Erzbischof Johann II. geschuldeten Gelder.

Vollregest:

Der Ritter Friedrich (Frederich) von Reifenberg (Riffenberg) bestätigt für sich und seine Erben mit diesem Brief, dass er die 2.200 Gulden, die Erzbischof Johann von Mainz (Mentze) und dessen Stift ihm schulden, und für die ihm eine jährliche Gülte am St. Johannstag Enthauptung [29. August] zusteht, wie im Hauptbrief vereinbart, binnen der nächsten zwei Jahre nicht zurückfordern bzw. die Bürgen mahnen wird. Dem Erzbischof ist es in dieser Zeit aber gestattet, die Jahresgülte durch Zahlung der Hauptschuld abzulösen.
Friedrich kündigt sein Siegel an.
- Datum ... 1402 ... ipsa die beati Martini episcopi.

Am selben Tag bestätigen die beiden Zollschreiber Degenhard [von Weiler] zu Ehrenfels (Erenvels) und Peter zu Lahnstein (Lanstein), dass sie auf Geheiß des Erzbischofs verpflichtet sind, dem Ritter Friedrich jedes Jahr 220 Gulden auszubezahlen.

Am gleichen Tag hat Erzbischof Johann dem Friedrich zwei neue Geiseln als Ersatz für zwei verstorbene (abegangen) Geiseln gestellt, nämlich Herrn Konrad (Cune) Herdan [von Büches] und Eberhard von Stein (Steyne), beide Domherren zu Mainz.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 283v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25784 (Zugriff am 16.05.2024)