Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 283 [01]

Datierung: 8. November 1402

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Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 13 fol. 283 [01]

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Friedrich von Reifenberg.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz bestätigt, dass er bzw. das Stift Mainz dem Ritter Friedrich (Frederich) von Reifenberg (Riffenberg), seinem »lieben Getreuen« 2.200 Gulden schuldet. Bis zur Ablösung der Schuld ist eine jährlich am St. Johannstag Enthauptung [29. August] auszuzahlende Gülte in Höhe von 220 Gulden ausgemacht. Diesbezüglich sind Urkunden ausgestellt worden.

Die Zollschreiber Peter zu Lahnstein (Lanstein) und Degenhard [von Weiler] zu Ehrenfels (Erenfels) haben Anweisung, die Auszahlung der 220 Gulden entsprechend vorzunehmen.

Der Erzbischof sichert dem Ritter Friedrich nun kraft dieser Urkunde zu, dass er keinen neuen Zollschreiber einsetzen wird, er habe denn dem Friedrich schriftlich zugesichert, das Geld wie bisher auszubezahlen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Lahnstein feria quarta ante Martini episcopi nostri patroni ... 1402.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 283 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25783 (Zugriff am 16.05.2024)