Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 259 [02]

Datierung: 24. Juni 1402

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 13 fol. 259 [02]

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann leiht sich Geld beim Mainzer Domkapitel.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz bestätigt, dass Domdekan und Domkapitel zu Mainz (Mentze), seine »lieben Andächtigen« ihm 800 Rheinische (Rinscher) Goldgulden bar zum Nutzen des Stiftes geliehen haben.

Zu diesen 800 Gulden muss der Erzbischof ihnen bis der nächsten Frankfurter (franckenfurter) Herbstmesse 53 Gulden ausstehende Gültschuld bezahlen. Demnach ist der Erzbischof dem Domkapitel 853 rheinische Gulden schuldig, die er den Kapitelherren bis zur kommenden Herbstmesse zu bezahlen verspricht.

Er setzt sie deshalb in drei alte Turnosen am Zoll Lahnstein (Lanstein), die sie auf Abschlag so lange einnehmen sollen, bis die Gesamtsumme bezahlt ist.[a]

Sollte das Stift Mainz in Zahlungsverzug geraten, können die Gläubiger das Geld zuzüglich des entstandenen Schadens bei »Christen und Juden« aufnehmen, bleiben aber so lange im Genuss der drei Turnosen, bis die Schuld beglichen ist.

Der Erzbischof gebietet seinem Zollschreiber Peter, seinem »lieben Getreuen«, oder dessen Amtsnachfolger, dem Dompropst und dem Domkapitel schriftlich zu schwören, das Geld aus den Turnosen entsprechend auszuzahlen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Asch(affenburg) ipsa die beati Johannis ante portas latinam ... [1]402.

Fußnotenapparat:

[a] Die im Brieftext folgende Anweisung an den Zollschreiber ist mehrfach durchgestrichen. Sie wird am Ende des Briefes erneut gebracht.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 259 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25764 (Zugriff am 16.05.2024)