Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 270 [01]

Datierung: 27. Mai 1402

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 13 fol. 270 [01]

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Revers der Herren von Hohenlohe zur Verpfändung Niedernhalls.

Vollregest:

Die Brüder Ulrich und Albrecht von Hohenlohe (Hoenloch) bestätigen für sich und ihre Erben, dass Erzbischof Johann von Mainz und sein Stift ihnen den erzbischöflichen Teil von Niedernhall (Nydernhalle) für 1.200 Gulden gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunde versetzt hat.

Niedernhall bleibt Offenhaus des Erzbischofs und seiner Mannen. Dadurch darf den Hohenlohe oder denen, denen sie Niederhall unterverpfänden, kein Schaden entstehen.
Die Hohenlohe kündigen ihre Siegel an.

Datum ut supra [Adolffesecke Sabbato post festum Corpus Christi (xpi) ... 1402].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 270 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25755 (Zugriff am 16.05.2024)