Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 269v [01]

Datierung: 27. Mai 1402

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Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 13 fol. 269v [01]

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz versetzt den Herren von Hohenlohe den erzbischöflichen Teil von Niedernhall.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz versetzt mit Willen und Wissen seines »lieben Andächtigen«, des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Mainzer Domkapitels kraft dieser Urkunde seinen »lieben Oheimen«, den Brüdern Ulrich und Albrecht von Hohenlohe (Hoenloch) und deren Erben den erzbischöflichen Teil von Niedernhall (Nydernhalle) samt allen zugehörigen Nutzungsrechten und Einkünften für 1.200 Rheinische (Rinscher) Goldgulden.

Das Geld hat er bereits zum Nutzen seines Stiftes erhalten.

Die Brüder können das Pfand so lange nutznießen und gebrauchen bis der Erzbischof es zum gleichen Betrag wieder auslöst.

Die Hohenlohe dürfen den Teil unterverpfänden, müssen aber die Bürger und Menschen (armelute) bei ihren gewohnten Freiheiten und ihren Gewohnheiten belassen, und dürfen sie auch nicht höher belasten oder besteuern. Sollten die Brüder eine gemeine sture fordern, dürfen sie das tun, doch in der Weise, dass sie die Bürger im erzbischöflichen Teil nicht höher als 80 Gulden schatzen.

Die Lösung des Pfandes kann jedes Jahr mindestens 14 Tage vor dem Peterstag Kathedra [22. Februar] mit Zahlung von 1.200 rheinischen Goldgulden erfolgen. das Pfand ist dann zurückzugeben und diese Urkunde wird ungültig.

Wollen die Hohenlohe ihr Geld wieder haben, können sie Niedernhall an einen anderen Stiftmann, Burgmann, Diener oder Untertanen des Erzbischofs weiterverpfänden. Der neue Besitzer muss dem Erzbischof und seinem Stift entsprechende Eide schwören.

Der Erzbischof und Domdekan Eberhard kündigen ihre Siegel an.

- Datum Adolffesecke Sabbato post festum Corpus Christi (xpi) ... 1402.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 269v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25754 (Zugriff am 16.05.2024)