Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 10 Nr. 001a

Datierung: September 891 bis 15. Mai 913

Quelle

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Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

Böhmer/Will, Regesten S. XXVII-XXXI

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Inhalt

Kopfregest:

Einleitende Bemerkungen Böhmers und Wills zu Erzbischof Hatto I.

Vollregest:

In Erzbischof Hatto I. (Hatto, Hattho, Hato, Hatho, Haththo, Hatddo, Hahtho, Haddo, Hadtho, Hacto, Haddanus, Havto, Haito, Hayto, Heito, Hetto, Atto, Atho, Attho, Addo, Otto, Battho, Botho) von Mainz begegnen wir dem vollendeten Bild eines mittelalterlichen Kirchenfürsten. Seiner Abstammung nach gehörte er höchst wahrscheinlich einer vornehmen Familie in Schwaben an, doch lassen sich über diese selbst nicht einmal Vermutungen aufstellen. Gegenüber dem obscuro loco natum in zwei Codd. Widukind's (MGH SS 3, 427) steht Reginos (vos) qui locum vestrae celsitudini caelitus commissum dignitate nobilitatis famosis praeconiis extollitis in dessen Schrift: »De synodal. causis et disciplinis eccl.« herausgegeben von Wasserschleben. S. 1. Die Annahme der hohen Abkunft Hattos lässt sich aber auch durch manche Kombinationen stützen, wie dies namentlich durch Dümmler (Mittheilung. d. Züricher antiquar. Gesellsch. XII, 262. und Gesch. d. Ostfr. R. II, 343 Note 50, wo die Verwandtschaft Hattos mit dem Erzbischof Liutbert gemutmasst wird.) Heidemann, S. 5 u. 6, u. Dammert S. 6-8 geschehen ist. Vergl. Kremer, Orig. Nass. I, 64 u. De Buck, Gentis Sal. Tabula geneal. etc. in: Vita b. Ludovici comitis de Arnstein. Brüssel 1864. Schliephake, G. von Nassau. I, 111 macht es wahrscheinlich, dass er dem Geschlecht der Grafen im Königssondergau (Kunigessundra) angehörte.

Da Hatto - wie es scheint - in nicht hohem Alter gestorben ist (913.) und er i. J. 888 Abt von Reichenau wurde, so ist die Mitte des neunten Jahrhunderts wohl als die Zeit seiner Geburt anzusetzen.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er, wie die Bischöfe Salomon I. und II. von Konstanz, seine Erziehung im Kloster Fulda erhielt und auch Mönch in demselben war. (Fuldensis et ille erat monachus et abbas. Ekkehardi Cas. S. Galli. in: MGH SS 2, 83.) Dafür spricht, dass er oftmals als Intervenient und Petent für Fulda erscheint und diesem Koster auch eine bedeutende Schenkung machte. (910 April 6.) Die Abtswürde zu Fulda bekleidete er wohl kaum jemals. (Das Privileg Arnulfs für Fulda 890 Juli 15 bei Dronke, Cod. dipl. 290 leidet entweder an einem falschen Datum oder der Name »Hatto« ist unrichtig.)

Dagegen erhielt er die Abteien Reichenau (i. J. 888) und Ellwangen (889) und seitdem spielte er eine hervorragende Rolle. Zunächst wurde er eine Hauptstütze König Arnulfs, dessen natürlichem Sohn Zwentibold er die Nachfolge auf dem Reichstag zu Forchheim zusichern half. (889). Durch mehrere Urkunden, in welchen er als Petent erscheint, ist dann seine Anwesenheit am Königlichen Hofe bezeugt. (Dümgé, Reg. Bad. 79 u. 80.) An der Unterdrückung eines Aufstandes in Alemannien gegen K. Arnulf muss Hatto kräftigen Anteil genommen haben, denn er erhielt von diesem i. J. 890 eine ansehnliche Belohnung, indem ihm derselbe die Güter des schwäbischen Grafen Udalrich schenkte; auf Hattos Bitten (Postea idem venerabilis et fidelis abba noster aures serenitatis nostrae precatus est) erstattete aber der König dem Grafen den größten Teil der Güter wieder zurück. Im Mai 890 sahen wir ihn tätig auf dem Reichstag zu Forchheim. (Vergl. oben bei Sunderold nr. 6.) Die Nachricht Ekkehards: Gerhaldo itaque abbate, ut alias in libro relatum est deposito, per Hattonem archiepiscopum nobis oblatus est, et nostrum locum [St. Gallen] suscepit regendum." sc. Salomo, gehört z. j. 890 und ist wohl »sachlich richtig, der Titel Erzbischof aber antizipiert.« Vergl. Salomos II.I von Constanz Formelbuch u. s. w. in: Forschungen z. deutschen G. VIII, 358.

Bei den ungewöhnlichen geistigen Anlagen Hattos und seiner treuen Ergebenheit gegen den König Arnulf ist es ganz natürlich, dass seine Erhebung auf einen Bischofsstuhl nicht lange auf sich warten ließ. Die beste Gelegenheit hierzu bot i. J. 891 die Erledigung des Mainzer Metropolitansitzes, auf welchen Hatto durch K. Arnulf erhoben ward. Die Bestätigung durch denselben (892 Jan. 21) war ohne Zweifel rein formeller Natur.

An Allgemeinen urteilen über Hatto fehlt es in den Quellen nicht. Ann. Fuld. ... homo subtilis ingenii. Contin. Reginonis: vir adeo strenuus et prudens. Widukind: acutus consilio, acer ingenio et qui varietate sibi consueta multos mortales praecederet. Herim. Aug. vir ingeniosus. Widukind: vir magnae prudentiae. Ekkehard: et in his et in aliis animi sui magnitudinem ostenderat. K. Arnulf: eum in divinis et humanis negotiis religiosum acutumque cognovimus. Regino rühmt in der Widmung seiner Schrift: »De synodal. causis etc.« an ihm eine ausserordentliche Kenntniss der Philosophie: qui tantus in omni genere philosophiae estis, ut solus nobis representatis hac decrepita aetate ingenia philosophorum, de quibus sollers latialis antiquitas gloriata est. und weiß seine staatsmännischen Verdienste nicht hoch genug zu schätzen: Sciens magnitudinem prudentiae vestrae - non solum totius provinciae sollicitudinem gerere, verum etiam regni utilitatibus pervigili cura insudare etc. - Sed quia vestrae sapientiae excelsitudo in disponendis rebus publicis assidue versatur etc.

Auch als Erzbischof bewahrte Hatto seine Treue für Arnulf und es blieb das innigste Verhältniss zwischen beiden bestehen. Die Mönche von Reichenau verliehen - wie Arnulf in der Bestätigungsurkunde sagt - maxime ob nostrum amorem auch dem Erzbischof Hatto die Abtswürde wieder. In der Urkunde Arnulfs von 894 April 17 heißt es: per Attonem sanctae Mogontinae ecclesiae aeum et dilectum consiliarium nostrum und cuius precibus ob devotionem et fidelitatem eius assensum praebentes. Die zahlreichen Intervenienzen Hattos bei dem König sind auch bemerkenswert für die Beziehungen beider zu einander. Ekkehard überliefert (MGH SS 2, 83.), dass er »Herz des Königs« genannt worden sei. (quem »corregis« nominabant.) Endlich ersehen wir aus dem Umstand, dass Arnulf den Erzbischof zweimal zum Begleiter auf seinen Reisen nach Italien ausersah, wie sehr ihn jener zu schätzen wusste, wenn es galt, politische Zwecke zu erreichen. Henner, Die Herzogliche Gewalt der Bischöfe von Wirzburg. S. 39 sagt von ihm: »ein Mann von ungewöhnlichem Geiste und unbeugsamer Energie, ein vertrauter Freund Arnulfs, wie geschaffen dazu, die Idee der Reichseinheit zu verfechten, und zu dem Ende das neuemporstrebende Nationalherzogthum [Franken] bis zum letzten Athemzug mit allen Mitteln zu bekämpfen.« (Vergl. Waitz, Verfassgsg. V, 38).

An der Erhebung Ludwigs d. K. auf den Königsthron, die am 4. Febr. 900 zu Forchheim durch eine, wenn nicht »wirkliche«, so doch wol »formelle« Wahl vor sich ging, nahm Hatto jedenfalls einen erheblichen Anteil und es steht nicht zu bezweifeln, dass er an die Spitze einer Vormundschaftlichen Regierung trat, die von geistlichen und weltlichen Großen geführt ward. Widukind in: MGH SS 3, 428. cod. A. sagt: Hatto .. qui tempore Ludewici adolescentis super imperio Francorum acri cura vigilabat, multas discordias in regno reconciliabat. Regino nennt ihn in der vorrede zu: »De causis synod.« etc. totius Germaniae primas. In der Schenkung Ludwigs für Hatto (908 Juni 8) heißt es: Dignum et justum esse censemus, ut omnibus fidelibus nostris oportuna conferamus subsidia; praecipue tamen his qui pro nobis laborare non desinunt, quorum consultu et suffragio nequaquam carere possumus. (Vergl. Waitz, Verfassgsg. V, 32. u. VI, 298.) Die von Aventin aufgestellte und seitdem vielfach verbreitete Annahme, dass Hatto »Vormund« Ludwigs gewesen, entbehrt der Begründung. (Waitz, Jhrbb. K. Heinrich's I. S. 11. Neue Bearb.) Allerdings lässt es der junge König in zahlreichen Urkunden nicht an Ausdrücken fehlen, die seine hohe Achtung vor Hatto und sein inniges Verhältniss zu ihm dartun. So nennt er ihn oft carissimus pater, spiritualis pater, carissimus compater, auch frater. (Vergl. Stein, König Konrad I. v. Franken. 51 u. 80.)

Endlich müssen wir noch erwähnen, dass K. Ludwig schon bald nach seiner Tronbesteigung Hatto die Abteien Lorsch (Vergl. unten Reg. Nr. 32. dann: ... set Hattone Mag. sedis aeo Laureshamensis cenobii curam per regiam institutionem gubernante. Siquidem inter Gerhardum et Liutherum abbates Adalbero episcopus annis 5, Hatto aeus annis 13 ordine dispensatorio eidem loco praefuerunt. Chron. Lauresh. in: M. G. SS XXI, 382. In der Bestätigungsurk. d. Freiheit und Immunität des Kl. Lorsch durch K. Konrad I. dd. 913 Juni 22. heißt es offenbar mit Rücksicht auf die erwähnte Übertragung der Abtei auf die beiden genannten Bischöfe: ... a jugo alienae potestatis, quo multo tempore oppressum injuste videbatur. Chron. Lauresh. l. c. 386.) und Weissenburg verlieh. (Vergl. unten die Urk. von 902 Febr. 5. Regest. Nr. 33.) Dass Hatto auch bei K. Konrad einer der einflussreichsten Staatsmänner blieb, kann wohl nicht bezweifelt werden, da jener vorzugsweise ihm die Krone verdankte (Vergl. Waitz,Verfassungsgeschichte. VI, 147.) und der Erzbischof stets ein entschiedener Freund seines Hauses gewesen war.

Als einen besonderen Vorzug müssen wir an der so tief ins politische Leben eingreifenden Wirksamkeit Hattos rühmen, dass er nie seine Pflicht als Fürst der Kirche vergessen, dass er in seinem geistlichen Beruf nicht verweltlichte, andernseits den Königen und dem Reich ein ergebener und treuer Diener blieb. Er hat die seltene Gabe besessen, die wichtigsten Reichsgeschäfte mit ebenso geschickter und sicherer Hand zu lenken, wie auch die Interessen der Kirche mit apostolischem Eifer zu wahren.

Endlich sei noch erwähnt, dass sich Hatto durch kirchliche und profane Bauten rühmlich hervorgetan. Er führte die Kirche des hl. Georg zu Oberzell auf der Insel Reichenau auf (Herm. Aug. Qui cellam et basilicam sancti Georgii in insula construxit. in: MGH SS 5, 110. Fortsetz. d. Königshofen: iste fundavit ecclesiam s. Georgii in superiori cella. in: Mone, Quellensammlung, I. 308. Vergl. Adler, Baugeschichtl. Forschungen. I. Heft. Kloster- und Stiftskirchen auf Reichenau.); in Mainz versah er den Dom mit prächtiger Ausstattung (Widukind. S. unten Nr. 77), die Stadt Mainz selbst erweiterte er bis an den Rhein. (Ekkeh. Cas. S. Galli. S. unten nr. 79.)

Einen gleichzeitigen Biographen hat der hervorragende Staatsmann und Kirchenfürst nicht gefunden, doch fehlt es in den übrigen Quellen nicht an Nachrichten über ihn; vorzugsweise aber sind es Urkunden, und zwar meist königliche, die seinen Namen nennen. Im vorigen Jahrhundert bereits diente Hatto als Held eines Romans (von Naubert), »Hatto Bischof von Mainz. Eine Legende des X Jahrhunderts. Leipzig 1789.« Am meisten genannt ist Hatto's Name in Verbindung mit der Mäusesage und dem Mäuseturm bei Bingen und zwar kann hierbei unseres Erachtens wohl nur an Hatto I., keineswegs aber an Hatto II. gedacht werden. Vergl. hierüber: Will, Der Mäusethurm bei Bingen. in: Monatsschrift f. rhein.-westf. Geschichtsforschung u. Alterthumskunde. I. Jahrg. (1875) Heft 5 u. 6. S. 205-216, wo besonders über entstehung, zweck und name des Mäusethurms im Rhein gehandelt wird. Wenn sich auch die Zeit nicht genau bestimmen lässt, in welcher die Mäusesage zuerst mit Erzbischof Hatto in Verbindung gebracht wurde, so unterliegt es doch keinem Zweifel, dass Historiographen des 14. und des 15. Jahrhunderts die Hattosage erwähnen. (Joannis, Rerum Mogunt. I, 447 note.) Trithemius (Chron. Hirs. 44, z. j. 967 und Annales Hirsaug. z. j. 973) spricht von ihr als von einer längst und allgemein bekannten Sache, aber der »Maussthurm« findet sich bei ihm zum erstenmal als solcher bezeichnet. (Turris autem in qua devoratus a muribus Hatto dicitur, juxta Bingen oppidum Moguntinae dioecesis in medio Rheni fluminis posita usque in praesens tempus arx vulgariter vero der Maussthurm ab incolis nuncupatur.) Die Geschichte desselben ist vollkommen dunkel, da man weder die Zeit seines Entstehens, noch seinen Erbauer kennt; ebenso herrscht Unklarheit über seinen ursprünglichen Zweck, über die Bestimmung, welche er hatte, und endlich über die mit dieser jedenfalls in Beziehung stehende Bedeutung seines Namens. Früher bestand die gänzlich unbegründete Meinung, dass der Mäuseturm aus dem 9 oder 10. Jahrhundert herrühre, doch ist dieselbe jetzt gänzlich aufgegeben. Dahingegen hat die jedenfalls irrige Annahme, dass Erzbischof Willigis der Erbauer des Mäuseturms sei, bis auf die jüngste Zeit Vertreter gefunden. Das richtige hat wohl Bodmann (Rheingauische Alterthümer. 144.) getroffen, welcher die Behauptung aussprach, dass der fragliche Turm gleichzeitig mit der Burg Ehrenfels und zwar unter Erzbischof Siegfrid II im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts erbaut worden sei. Was nun den mutmaßlichen Zweck des Mäuseturms angeht, so ist am wahrscheinlichsten, dass er als »Warte« oder als »Signalturm« diente, mochten nun die Zeichen, welche von ihm aus gegeben wurden, für die Burg Ehrenfels oder für Zollwächter am Ufer des Stromes bestimmt sein oder mochten sie den Zweck haben, Fahrzeuge, welche das bis in die Neuzeit nicht ungefährliche Binger Loch passierten, durch rechtzeitige Signale vor der Gefahr des Zusammenstoßes mit anderen Fahrzeugen zu bewahren. Auf welche Weise die Zeichen gegeben worden sein mögen, ist nirgends überliefert, allein aller Wahrscheinlichkeit nach wurden je nach Umständen Fahnen, Feuersignale oder Böller angewendet. Als Stütze dieser Hypothese kann die Erklärung des Namens »Mäuseturm« dienen, welche zu geben wir imstande zu sein glauben. Im Mittelhochdeutschen begegnet man nämlich dem Wort mûsen in der Bedeutung von »suchen«, »spähen« (Schmeller-Frommann, Bayerisches Wörterbuch. I, 1665; Lexer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch. I, 2258.), so dass also mûs-thurm höchst wahrscheinlich einen »Späh- oder Wartturm« bedeutet. In der Tat findet sich denn auch bei Scherz-Oberlin, Glossar. Germ. die Erklärung: Mäusthûrme, hoc nomine venere olim duae turres speculatoriae, altera cis altera trans Rhenum positae in vicinia nostra. Auch dürfen wir nicht unerwähnt lassen, dass ältere Geschichtschreiber, wie Trithemius, dann der Verfasser der Binger Chronik (geschrieben 1613), Serarius u. a. welche in Zustände und Verhältnisse des Mittelalters eine klarere Einsicht hatten als die Söhne der Neuzeit sich gewöhnlich zu erwerben imstande sind, den »Mäuseturm« als »Warte« bezeichneten. Bodmann, Zinkernagel und viele andere bringen den »mussthurm« mit »muserie« in Verbindung und erklären ihn als »Geschützturm«. Hiemit ließe sich unsere Erklärung als »Signalturm« ganz wohl vereinbaren, wenn man sich eben vorstellt, dass die Signale durch Geschützdonner gegeben wurden. Unerwiesen scheint uns die Erklärung des Wortes »Mäuseturm« mit »Mautturm«, denn nirgends findet sich erwähnt, dass derselbe eine Zollstätte gewesen, wozu er sich auch gar nicht eignete, da die starke Strömung des Flusses ein Anlegen der Schiffe wohl unmöglich machte; auch war das Wort »Maut« für »Zoll« am Rhein niemals üblich. Endlich ist der Versuch, das Wort »Mäuseturm« mit »muos« im Sinne von »Speise«, zu erklären, jedenfalls unzulässig.

Auch wollen wir nicht unterlassen, die der Hattosage gewidmeten Arbeiten zu verzeichnen: Meussthurm von wunderbarlicher Natur - des Mäusungsgeziefers, sammt historischer Erzählung, wie weyland drey geistliche herren und neben andern drey weltliche Potentaten von Mäusen gefressen worden. Frankfurt 1618; M. Lilienthal, Fabula, qua Hatto I a muribus corrosus vulgo circumfertur. Jenae. 1707; Ex historicis fabulam, qua Hatto II vulgo circumfertur praeside Mich. Lilienthal Liebstad. exponit respondens Con. Fickius, Coburg. Jenae. 1707; G. Roth, Der falschbefundene Todt Hattonis II s. Bonoési, Bischoff's zu Mayntz, Nehmlich dass er in dem sogenannten Mäuse-Thurme von den Mäusen gefressen worden. Stendal. 1707; Leuckfeld, Apologia pro Hattone, in: Lilienthal, Selecta his. et liter. Königsberg. 1715; Francheville, Mémoires de l'Académie des sciences de Berlin, de l'auneè 1771; Bodmann,Rheing. Alterth. I, 149 (1819); Dahl, Hist.-statistisches Panorama d. Rheinstroms v. Bingen b. Coblenz. Heidelberg. 1820; Weidenbach, Der Mäusethurm. in: Rheingauische Blätter. Beilagen zu dem Amtsblatte für die Aemter Eltville u. s. w. 1857. Nr. 14-20; Grohmann, Apollo Smintheus und die Bedeutung der Mäuse. 1862; E. Dümmler, Die Sage vom Mäusethurm. in: Grenzboten. 1867. I, 343 ff; Will, Der Mäusethurm bei Bingen. A. a. o.
Aus der neueren Literatur müssen folgende für die Geschichte Hattos belangreiche Werke aufgeführt werden: De Buck, Vita b. Ludovici comitis de Arnstein. Bruxellis 1864. Dammert, Hatto I, Erzbischof von Mainz. Nach den Quellen dargestellt. Programm des Lyceums zu Freiburg i. Br. I. Th. 1864. II. Th. 1 Abthlg. 1865. Dümmler, De Arnulfo rege. Commentatio histor. Berlin. 1852. Dümmler, G. d. o. R. II Bd. Berlin bei Duncker und Humblot. 1865. Gagern M. J. L., Arnulfi imperatoris vita ex annalibus et diplomatis conscripta. Bonnae. 1837. Gfrörer, Gesch. d. ost- u. westfr. Karolinger. Bd II. Freiburg i. B. bei Herder. 1847 u. 1848. Heidemann, Hatto I, Erzbischof von Mainz. Programm des Gymnasiums zum grauen Kloster in Berlin. 1865; Löher, K. Konrad I und Herzog Heinrich von Sachsen. in: Abhandlg. d. k. bayr. Akad. III. Cl., VIII Bd, 2 Abthlg. 1858. Phillips, König Ludwig das Kind. in: Vermischte Schriften. I, 269-277; Phillips, K. Konrad I. a. a. o. 278 flgde; Rintelen, Gesch. Ludwig des Kindes und Konrad's I. in: Forsch. z. d. G. III, 311-363. Schwartz, K. Konrad I, der Franke. Programm des Gymn. zu Fulda. 1850. Waitz, K. Heinrich I. in: Jahrbücher d. deutschen Reichs. Berlin. 1863. Friedrich Stein, Geschichte des Königs Konrad I v. Franken und seines Hauses. Nördlingen. 1872.

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BW, RggEbMz 10 Nr. 001a, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21646 (Zugriff am 26.04.2024)