Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 36 Nr. 592

Datierung: September 1283

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Trithemius, Annal. Hirsaug. II, 45; Schaab, G. d. Juden in Mainz. 66; Wiener, Regesten z. G. d. Juden 217, nr 1; Müller, Quellen, welche Abt Tritheim im zweiten Th. seiner Hirsauer Annalen benützt hat. 51.

Inhalt

Kopfregest:

König Rudolf I. belobt das von dem Erzbischof Wernher zu Mainz in Betreff der zu Mainz wegen Verdachts, ein Christenkind getötet zu haben, verbrannten und beraubten Juden erlassene Urteil und befiehlt, alles, was man von den Gütern der Juden geraubt hatte, ohne Verzug in die Hände des königlichen Fiskalprokurators abzuliefern.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 36 Nr. 592, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17729 (Zugriff am 05.05.2024)