Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 36 Nr. 510
Datierung: 12. März 1281
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Böhmer, C.. d. Francofurt. 202.
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Wernher erteilt allen Christgläubigen, welche den Karmelitern in Frankfurt zur Erbauung ihrer Kirche und ihrer Klostergebäude während der nächsten fünf Jahre Beistand leisten und an gewissen Festtagen die Karmeliterkirche besuchen, vierzig Tage Ablass.
- D. apud Aschaffemburg, 1281, 4 id. Marcii.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 36 Nr. 510, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17647 (Zugriff am 12.05.2024)