Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 36 Nr. 510

Datierung: 12. März 1281

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Böhmer, C.. d. Francofurt. 202.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Wernher erteilt allen Christgläubigen, welche den Karmelitern in Frankfurt zur Erbauung ihrer Kirche und ihrer Klostergebäude während der nächsten fünf Jahre Beistand leisten und an gewissen Festtagen die Karmeliterkirche besuchen, vierzig Tage Ablass.

- D. apud Aschaffemburg, 1281, 4 id. Marcii.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 36 Nr. 510, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17647 (Zugriff am 12.05.2024)