Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 36 Nr. 508

Datierung: 23. Januar 1281

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Lesser, Histor. Nachrichten von Nordhausen. 140; Schöttgen, Invent. 136;Hempel, Inv. dipl. I, 349; Förstemann, Histor. Nachrichten v. Nordhausen. 130 mit der Schlimmbesserung: »ap. Vinarium (nicht vivarium)«.
  • Bezüglich der Urkunde zum Jahr 1287, welche Lesser fälschlich dem Erzbischof Gebhard von »Mainz« anstatt von Brandenburg zuschreibt, vgl. Förstemann a. a. O."

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Wernher erlaubt den Brüdern des Siechhofes zu Nordhausen die Erbauung eines Bethauses.

Vollregest:

Erzbischof Wernher erlaubt den Brüdern des Siechhofes zu Nordhausen die Erbauung eines Bethauses und gibt allen denjenigen, welche zu diesem Bau einen Beitrag liefern, einen vierzigtägigen Ablass.

- Dat. apud Vivarium X (nicht "in") kal. Febr.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 36 Nr. 508, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17645 (Zugriff am 12.05.2024)