Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 36 Nr. 474
Datierung: 16. Juni 1279
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Würdtwein, N. sub. IV, praef. L; Joannis, Rerum Mogunt. II, 851. ‒ Vergl. Wagner, Die vormal. geistl. Stifte im Grossherzogthum Hessen. II, 50; Scriba, Hess. Regesten. Abthl. III, 116, Nr. 1566 (mit dem irrigen Jahr 1269.)
Inhalt
Kopfregest:
Zur Kommunion bei den Dominikanern zu Mainz.
Vollregest:
Erzbischof Wernher erteilt dem Prior und Konvent der Dominikaner zu Mainz die Erlaubnis, dass ersterer mit zwei Brüdern an zwölf ihrem Orden besonders befreundete Personen die Kommunion reichen dürfe, jedoch den Plebanen nicht zum Nachteil.
- D. apud Aschaffenburg, 1279, 16 kal. Julii.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 36 Nr. 474, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17611 (Zugriff am 11.05.2024)