Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 33 Nr. 652

Datierung: 1230 bis 1249

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: (Deutsche Übersetzung) Weber, Beitr. z. Gesch. d. Gr. v. Schauenburg u. Waldenstein. in: Zeitschr. des Ver. f. Hess. Gesch. Neue Folge. III, 354 (wiederholt den Irrtum, dass Siegfried von 1225 bis 1249 den erzbischöflichen Stuhl innegehabt habe.)

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Siegfried III. nimmt die neue Pflanzung zu Merxhausen in seinen Schutz.

Vollregest:

Erzbischof Siegfried III. nimmt die neue Pflanzung zu Merxhausen in seinen Schutz und verleiht derselben den Zehnten zu Wagenhausen, über 10 zur Kirche gehörende Huben, welche die Edelmänner von Schauenburg vom Stift innegehabt und nun zu der neuen Pflanzung Wohlfahrt übergeben haben.

- Ohne Datum.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 33 Nr. 652, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16567 (Zugriff am 19.05.2024)