Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 10 Nr. 038

Datierung: 21. November 903

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Archiv: Böhmer/Will, Regesten

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Hatto übergibt einer gewissen Kunigund die von derselben dem Kloster Lorsch tradierten Güter als Zinsgut.

Vollregest:

Erzbischof Hatto (Hatto aepus et abbas) übergibt einer gewissen Kunigunde die von derselben dem Kloster Lorsch tradierten Güter Nauheim (Niwenheim), Straßenheim (Strazheim) und Westheim, vermehrt mit dem zu Lorsch gehörigen Nonnenkloster Rothaha, dergestalt, dass sie jährlichen Zins zahlt und nach ihrem Tod alles an das Kloster zurückfalle, welches ihr und ihrem Gatten Rutbert ein ewiges Gedächtniss bewahren solle.

- A. in monast. Lauresham a. 903, ind. 6, a. 4 Hludovici regis, sub die 11 kal. Dec.

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 10 Nr. 038, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10766 (Zugriff am 05.05.2024)