Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 220v [01]

Datierung: 13. Juli 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Heinrich von Ulbach bekennt, dass Erzbischof Konrad von Mainz ihn zum mainzischen Burgmann auf Burg Gernsheim gewonnen hat.

Vollregest:

Heinrich von Ulbach bekennt, dass Erzbischof Konrad von Mainz (Mencze), des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen Erzkanzler, sein »lieber gnädiger Herr«, ihn und seine rechten Leibeslehnserben aus besonderer Gnade zu mainzischen Burgmannen auf Burg (sloße) Gernsheim genommen hat.

Als rechtes Burglehen hat er ihm zehn Gulden Geld auf dem erzbischöflichen Zoll zu Gernsheim gegeben, die jährlich am Martinstag [11. November] auszuzahlen sind. Darüber hat Heinrich eine erzbischöfliche Urkunde bekommen. Heinrich und seine Erben verdienen das Burglehen gemäß Lehenrecht und Gewohnheit mit truw(e)n, eiden, seßen und dinsten. Mainz kann die Rente jederzeit mit 100 Gulden ablösen. Von diesem Geld müssen Heinrich bzw. seine Leibeslehnserben 10 Gulden auf freiem Eigengut, das für Mainz möglichst günstig gelegen ist, beweisen und zu Burglehen auftragen, dass dann zu den vorstehenden Bedingungen gemäß Lehnrecht und Gewohnheit zu verdienen ist.

Heinrich kündigt sein Siegel an.

- Datum ipso die beate Margarete virginis …1391.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 220v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1249 (Zugriff am 26.04.2024)