Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 281v [01]
Datierung: 27. Mai 1395
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Kopfregest:
Wolff von Wolfershausen kommt mit Erzbischof Konrad von Mainz bezüglich aller Forderungen gütlich überein.
Vollregest:
Sequit quitancia fata p(er) Wolffen de Wolffershusen.
Wolff von Wolfershausen (Wolffershusen) ist mit Erzbischof Konrad von Mainz (Meincze), seinem "lieben gnädigen Herrn", bezüglich aller Forderungen (koste schaden verluste czerunge hengeste vnd pferde) usw. gütlich übereingekommen ist, die ihm bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Er hat sein Geld bekommen und spricht den Erzbischof, dessen Amtsnachfolger und das Mainzer Stift aller Verpflichtungen in dieser Sache "quijt ledig vnd lois". Wolff kündigt sein Siegel an.
Tylo Reinboldes gab eine gleichlautende Quittung.
Echardus von Rorenfurt gab eine gleichlautende Quittung.
Albrecht von Sluchtingesdorff gab eine gleichlautende Quittung.
- Datum ut supra [feria quinta ante festum Penthecosten ... [13]95].
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Empfänger)
- Wolfershausen: Wolff von (Aussteller)
- Reinboldes: Tylo (Aussteller)
- Sluchtingesdorff: Albrecht von (Aussteller)
- Rorenfurt: Echardus von (Aussteller)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 281v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3921 (Zugriff am 26.04.2024)