Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 272 [03]
Datierung: 4. März 1395
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Konrad von Mainz hat sich mit Hofwart von Sickingen genannt Nachtschaden, seinem Amtmann zu Bönnigheim, bezüglich aller Forderungen geeinigt.
Vollregest:
[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Hofwart (Hoffwart) von Sickingen genannt Nachtschaden, seinem Amtmann zu Bönnigheim (Bünnekeim) und "lieben Getreuen" bezüglich aller Forderungen (koste schaden virluste czerunge hengeste vnd pherde) usw. geeinigt, die Hoffwart seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienst für das Stift Mainz (Meincze) bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Es geht namentlich um ein Pferd, das ihm im erzbischöflichen Dienst von den Feinden entwendet wurde. Der Erzbischof ist ihm demnach 40 Gulden schuldig, die der Erzbischof bzw. das Stift zwischen den beiden Frauentagen Assumptio [15. August] und Nativitas [8. September] zu bezahlen verspricht. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum Gernsheim feria sexta post Dominicam Invocavit ... [13]95. Retich.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Aussteller)
- Sickingen: Hofwart gen. Nachtschaden von (Empfänger)
- Retich: Johann [Schreiber]
Ortsindex
- Gernsheim : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Bönnigheim : Amt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 272 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3882 (Zugriff am 26.04.2024)