Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 268v [01]

Datierung: 14. Dezember 1394

Quelle

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Adolf Ruw von Holzhausen bestätigt, dass ihm Erzbischof Konrad von Mainz erlaubt hat, das Dorf Rüdigheim samt Zubehör von Gilbrecht von Nordecke und seinen Erben an sich zu lösen. 

Vollregest:

Adolf (Adolff) Ruw von Holzhausen (Holtzhusen) bestätigt, dass ihm Erzbischof Konrad von Mainz (Meincze) aus besonderer Gnade erlaubt hat, das Dorf Rüdigheim (Rudenkeim) samt Zubehör von Gilbrecht von Nordecke und seinen Erben für 156 Pfund Heller, Amöneburger (Ameneburger) Währung und 110 Gulden an sich zu lösen. Für diese Summe hat Gilbrecht das Dorf als mainzisches Pfand gehalten. Erzbischof Konrad kann das Dorf jederzeit an sich lösen, wenn er ihm vorstehende Summe bezahlt. Er sagt zu, das Dorf dann vollständig frei zu geben.

Adolf kündigt sein Siegel an.

-  Datum ... 1394 jn crastino betae Lucie virginis.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 268v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3861 (Zugriff am 26.04.2024)