Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 180v [01]

Datierung: 14. August 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung seines Miltenberger Kellers Raczins entgegen, die dieser für die Jahre 1389 bis 1392 über sämtliche Einahmen und Ausgaben der Kellerei vorgelegt hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung seines Miltenberger (Miltenb(er)g) Kellers Raczins entgegen, die dieser für die Jahre 1389 bis 1392 über sämtliche Einahmen und Ausgaben der Kellerei vorgelegt hat. Der Keller bleibt dem Erzbischof schuldig: an Geld 117½ Gulden 17 Schillinge und zwei Heller schuldig, an Korn 379½ Malter, an Hafer 33½ Malter und zwei Simmer (Somern), an Speltz (spelczin) 43½ Malter und ein Simmer, an Wein 22 Fuder 6½ Eimer (eymer) und 10 Maß. Zudem bleibt er dem Erzbischof 5 Fastnachts- und 10 Sommerhühner schuldig. Hinzu kommen noch 81 Malter Käse. Der Erzbischof hält fest, dass Raczin in seiner Abrechnung die erzbischöflichen Juden zu Miltenberg und die Holden "armen lute", die um Miltenberg herum wohnen, nicht berücksichtigt hat, da er von ihnen nichts kassiert hat.

- Datum Miltenberg in vigilia Assumpcionis beate Marie virginis ... [13]92.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 180v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3584 (Zugriff am 26.04.2024)